ER3

Entwurfsrichtlinie (ER) Nr. 3: Einfassung von Straßenverkehrsflächen)
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg regelt in der "Entwurfsrichtlinie Nr. 3" (ER3) die Standardbauweisen für die bauliche Einfassung von Straßenverkehrsflächen. Diese dienen zugleich der optischen, konstruktiven und verkehrs- sowie wegerechtlichen Abgrenzung unterschiedlich genutzter oder befestigter Flächen.
Diese Richtlinie wurde, aufbauend auf den Vorgängerversionen, in enger Abstimmung mit dem Amt für Verkehr und Straßenwesen von SBI Verkehr fortgeschrieben. Dies erfolgte sowohl hinsichtlich inhaltlicher Aktualisierungen und Erweiterungen, als auch durch redaktionelle, textliche und grafische Überarbeitung und Ergänzung. |